Diese haben zum Ziel, die finanziellen Risiken der versicherten Personen bei Invalidität, Tod und Pensionierung abzusichern.
AHV und IV bilden die erste bzw. staatliche Säule. Die erste Säule ist für alle in der Schweiz niedergelassenen Personen obligatorisch.
In der beruflichen Vorsorge (landesläufig «Pensionskasse») werden alle Personen, welche in einem Angestelltenverhältnis sind, versichert. Die Versicherung ist obligatorisch und beginnt ab dem Jahr, in welchem das 25. Altersjahr erreicht wird, und endet mit der Pensionierung.
Die dritte Säule dient der individuellen Vorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Mit der 3. Säule (z. B. PRIVOR Vorsorgekonto) lassen sich eventuelle Vorsorgelücken gezielt schliessen.