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Die Crux mit der Nachhaltigkeit

04.11.2021

Ist immer drin, was draufsteht oder wird bei der Nachhaltigkeits-Kommunikation übertrieben, vielleicht gar gelogen?

Die Crux mit der Nachhaltigkeit

Nicht erst nach dem jüngsten Problem, das die Fondstochter DWS der Deutschen Bank mit ihrer gefeuerten Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler durchstehen muss, fragen sich Anleger, die in nachhaltige Anlagen investieren wollen, ob die Produkte wirklich so «grün» sind, wie sie gerne angepriesen werden. Und wie aussagefähig sind ESG-Ratings? Wer «seine Bemühungen bei der Umsetzung von nachhaltigen Anlagestrategien zu Werbezwecken überhöht» darstellt, wie es die NZZ höflich formuliert, der betreibt Greenwashing, er wäscht also verbal seine Produkte grüner als sie sind.

Laxe Prüfpraxis?

Fixler, die von DWS engagiert wurde, um die Fondstochter der Deutschen Bank zu einem weltweit führenden Anbieter von nachhaltigen Anlageprodukten aufzubauen, hatte öffentlich kritisiert, dass DWS zu lax sei, wenn es darum ginge, Unternehmen, die in die DWS-Nachhaltigkeitsfonds aufgenommen werden sollen, nach ESG-Aspekten zu überprüfen. Unter ESG versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen:

  • Umwelt (Environment): Umwelt- und Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energien, Emissionsreduktion, schonender Einsatz von Rohstoffen und Energie,
  • Soziales (Social): Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, faire Arbeitsbedingungen, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Einhaltung der ESG-Regeln bei Zulieferern sowie
  • verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance): ethische Geschäftsführung, Verhinderung von Korruption, Compliance, unabhängiger Verwaltungsrat, Risikomanagement.
     

Auch verlasse sich die DWS bei der Bewertung zu sehr auf die Ratings von Agenturen – wie es in der Branche gang und gäbe ist (auch nach dem Subprime-Desaster) - ohne die Ergebnisse durch eigene Nachhaltigkeitsanalysen zu verifizieren. Hinzu kommt, dass die Bewertungsmethodik der Nachhaltigkeit nach den ESG-Kriterien alles andere als einheitlich ist.

Die DWS und ihre Mutter, die Deutsche Bank bestreiten Fixlers Nachlässigkeitsvorwürfe vehement. Gut und schön. Aber was hatte dann die Wirecard-Aktie noch in DWS- Nachhaltigkeitsfonds zu suchen, lange nachdem die ersten Enthüllungen über den mittlerweile insolventen Zahlungsabwickler und Finanzdienstleister bekannt wurden? Gleichwohl sind die Behörden hellhörig geworden. Das US-Justizministerium, die US-Börsenaufsicht SEC und die deutsche Bafin ermitteln nach Angaben des Wall Street Journal und der Nachrichtenagentur Reuters gegen DWS wegen des Verdachts auf Greenwashing. Ein Einzelfall oder ein Branchenproblem?

Werbung übertreibt. Das ist in Ordnung. Bis zu einem gewissen Limit. Lügen und falsche Versprechungen, um die Kundschaft mit nachhaltigen Produkten zu ködern, sind nicht tolerierbar und können für die Urheber (straf-)rechtliche Folgen haben, wie der Skandal um die manipulierten Abgasemissionen von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns eindrücklich zeigte. Dabei galt VW bis anhin bei vielen Analysten und Ratingagenturen in Bezug auf sein Umweltengagement als vorbildlich. Nur – nachgeprüft hat es offenbar niemand so genau.

Ein weit verbreitetes Problem

Aber das Problem Greenwashing ist weit verbreitet: Schon allein wegen der unklaren Terminologie gibt es noch immer Anlageprodukte auf dem Markt, die mehr Klimawirkung versprechen, als sie tatsächlich bieten, zitiert die NZZ Zeno Staub, Vizepräsident der Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken VAV und CEO der Bank Vontobel. Die Regulatoren würden auf solch «falsche Versprechen zusehends» aufmerksam.

Natürlich gehe es nicht ohne klare internationale Standards, betonen Staub und Philipp Rickenbacher, VAV-Präsident und Chef der Bank Julius Bär, warnen aber vor übertriebener «Verrechtlichung». Damit ersticke man die Innovation von ESG-Anlagen.

Leider wird das ESG-Reporting alles andere als einheitlich gehandhabt. Vor allem gibt es regionale Unterschiede bzw. unterschiedliche Gewichtungen. So hat etwa in den USA bei Investitionen, die das ESG-Siegel erhalten sollen, die soziale Komponente (keine Diskriminierung nach Rasse oder Geschlecht) ein stärkeres Gewicht als in Europa, wo eher der Umweltaspekt (Klimaschutz) Vorrang hat. In Asien steht dagegen oft die Armutsbekämpfung im Vordergrund der ESG-Bewertung: Investitionen in neue Technologien, die gleichzeitig in grossem Stil Arbeitsplätze in traditionellen Produktionsstätten vernichten, erscheinen unter diesem sozialen Blickwinkel dann nicht mehr unbedingt nachhaltig.

«Sollten die USA an DWS ein Exempel punkto Greenwashing statuieren, müssten auch andere Finanzinstitute ihre eigenen Nachhaltigkeitsversprechen neu evaluieren», argumentiert die NZZ. Es steht schliesslich einiges auf dem Spiel. Der Finanzinformationsdienstleister Morningstar, der auf Daten von rund 500‘000 Aktien, Investmentfonds und anderen Wertpapieren zurückgreifen kann, beziffert das Volumen der weltweit nachhaltig investierten Mittel per Ende Juni 2021 auf USD 2,2 Bio.

Erfolgsfaktor Sustainable Finance

Nicht nur die Grossbanken sind gefragt und stehen ob ihres Umgangs mit der Nachhaltigkeit in der Kritik. Auch die VAV, die nach eigenen Angaben 23 Institute mit einem verwalteten Vermögen von CHF 1‘213 Mrd. betreut, will nachhaltiger werden und ihr «Sustainable Finance»-Image aufpolieren.

Sustainable Finance werde zu einem immer bedeutenderen Erfolgsfaktor – sowohl für den Finanzplatz als Ganzes wie auch für seine Akteure. «Wir Schweizer Vermögensverwaltungsbanken können, müssen und werden einen Beitrag leisten (…), denn Klimarisiken bedeuten auch Investmentrisiken», zitiert die VAV ihren Präsidenten Philipp Rickenbacher.

Die VAV hat 16 Prioritäten definiert, die es (auf freiwilliger Basis) zu verfolgen, regelmässig zu überprüfen und weiterzuentwickeln gilt. Für eine transparente Offenlegung sollen anerkannte internationale Standards umgesetzt werden. Es handelt sich im Einzelnen um die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Financial Stability Board (FSB), die Principles for Sustainable Investment (PRI) und die Principles for Responsible Banking (PRB) der UNO sowie «so weit wie möglich», die Anwendung der EU-Taxonomie. Zudem führen die VAV-Mitglieder klimabezogene Stresstests durch.

Einheitliche Vorschriften fehlen

Die Crux dabei ist: Es fehlen einheitliche Vorschriften, die Sprachregelung ist uneinheitlich. In der Rechnungslegung haben sich über die letzten Jahrzehnte Standards herausgebildet, die von allen Beteiligten verstanden und anerkannt werden und entsprechend überprüfbar sind. Die ESG-Berichterstattung ist noch nicht so weit.

Das FSB mit Sitz in Basel wurde 2009 gegründet und ist ein hochrangiges Gremium, besetzt mit Vertretern von Finanzministerien, Zentralbanken, den Aufsichtsbehörden der G20-Staaten, der EU-Kommission, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und der Europäischen Zentralbank (EZB). Im FSB vertreten sind auch Organisationen, die internationale Standards setzen, wie etwa der Basler Ausschuss für Bankaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) oder die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO). Im FSB werden Themen von grundlegender systemischer Bedeutung für die weltweite Finanzstabilität diskutiert.

Der FSB überwacht das internationale Finanzsystem auf mögliche Schwachstellen und identifiziert Handlungsbedarf. Ausserdem koordiniert und fördert der Ausschuss den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden. Darüber hinaus soll er eine stärkere Rolle im grenzüberschreitenden Krisenmanagement wahrnehmen.

Die Schwierigkeit der Kontrolle

Behaupten kann man viel, vor allem Unternehmen, denen Greenwashing vorgeworfen wird. Seit 2017 sind börsenkotierten Unternehmen in Europa verpflichtet, regelmässig Nachhaltigkeitsberichte vorzulegen. Neugeschaffene ESG-Ratingagenturen werten Informationen zu Unternehmensführung, Umweltschutz und sozialen Themen eines Konzerns oder einer Firma aus und stellen entsprechende Rating-Berichte zusammen, an denen sich dann Investoren, Banken, oder Fondsgesellschaften orientieren können.

Zur besseren nationalen, wie globalen Vergleichbarkeit und Bewertung wurden zudem ESG-Scores eingeführt, die zeigen sollen, welche der gelisteten Firmen am stärksten auf die Berücksichtigung der ESG-Kriterien achtet und diese umsetzt. Nach dem «Best-in-Class»-Ansatz entstehen so regelrechte Ranglisten. Bereits seit 2011 gibt es den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der als branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen eingeführt wurde. Er bietet einen Rahmen für die Berichterstattung nichtfinanzieller Leistungen, der von Organisationen und Unternehmen jeder Grösse und Rechtsform auch international genutzt werden kann. Der DNK listet Unternehmen auf, die Nachhaltigkeitsstandards einhalten und auch veröffentlichen. Entwickelt wurde der DNK vom Rat für Nachhaltige Entwicklung RNE, Berlin, der die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik berät. Er ist nach eigenen Angaben in seiner Tätigkeit unabhängig und wird seit 2001 alle drei Jahre von der Bundesregierung berufen. Ihm gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik an.

Allmählich wächst die Bedeutung der Nachhaltigkeitsratingagenturen wie etwa MSCI, Sustainalytics, Morningstar, ISS ESG und Ecovadis in der Finanzbranche. In einer Online-Umfrage von F.A.Z. Business Media | research unter 170 deutschen Finanzentscheidern Ende 2020 kannten allerdings mehr als ein Viertel der Befragten (noch) keine einzige ESG-Ratingagentur. 46% der befragten Finanzentscheider aus Unternehmen mit einem Umsatz von EUR 1 Mrd. und mehr geben an, dass die eigene Firma über ein ESG-Rating verfüge. Bei Unternehmen ab EUR 5 Mrd. Umsatz waren es 71%.

Verbindliche Eckwerte für die Schweiz

Am 18. August 2021 hat der Bundesrat Eckwerte zur künftigen verbindlichen Klimaberichterstattung von grossen Schweizer Unternehmen beschlossen. Dem Schweizer Finanzplatz biete sich mit Sustainable Finance die Chance, seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates. Unter Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) soll bis Sommer 2022 eine verbindliche Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Empfehlungen der FSB-Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen erarbeitet werden.

Als Eckwerte hat der Bundesrat vorgegeben: Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden, mehr als CHF 20 Mio. Bilanzsumme bzw. mehr als CHF 40 Mio. Umsatz sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.

Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima bzw. die Umwelt hat. Diese «doppelte Wesentlichkeit» entspricht auch dem Vorgehen der EU.

Durch Mindestanforderungen soll erreicht werden, «dass die Offenlegungen aussagekräftig, vergleichbar und, wo möglich, vorwärtsschauend und szenarienbasiert sind», wie der Bundesrat betont. Die verbindliche Umsetzung der TCFD-Empfehlungen solle voraussichtlich ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 erfolgen. Die Wirtschaftsverbände und die Umwelt- und Konsumentenschutzverbände hätten die Eckwerte «grossmehrheitlich begrüsst».
 

In Zusammenarbeit mit Aquila
Bilder, Heidi Erni Labhart

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