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QR-Rechnung: das müssen Sie wissen

09.06.2020

Am 30. Juni 2020 wird die QR-Rechnung eingeführt.

QR-Rechnung

Auch wenn Sie selbst keine Rechnungen versenden, könnten Sie ab dann QR-Rechnungen erhalten. Das e-Banking und die Mobile Banking App werden rechtzeitig um die nötigen neuen Funktionen für die einfache Verarbeitung ergänzt.

QR-Rechnungen bezahlen

QR-Rechnungen können Sie einfach und rasch im e-Banking bezahlen. Nebst dem QR-Code sind nach wie vor alle für die Zahlung benötigten schriftlichen Informationen aufgeführt:

  • Wo bisher ein oranger Einzahlungsschein dazugehörte, werden künftig eine QR-IBAN und eine QR-Referenz aufgeführt sein.
  • Wo ein roter Einzahlungsschein dazugehörte, wird künftig eine herkömmliche IBAN aufgeführt sein, die bisherige Postkonto-Nr. der Bank entfällt.
  • Betrag und Zahlungspflichtiger können weiterhin manuell erfasst werden.
     

In der Mobile Banking App können Sie künftig ganz einfach den QR-Code mit Ihrer Smartphone-Kamera abscannen.

Einzahlungsbelege bestellen oder erstellen

Anstelle der bisherigen roten Einzahlungsscheine können künftig QR-Rechnungen im e-Banking bestellt werden. Diese können zudem neu auch direkt online als PDF im Format A4 generiert werden.

Informieren Sie sich hier im Detail über die Änderungen:


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