In Zusammenarbeit mit
Pensionskassenguthaben für Wohneigentum
Pensionskassenguthaben – wie auch Gelder aus der Säule 3a –, die eigentlich für die Altersvorsorge gebunden sind, dürfen Sie für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Voraussetzung ist, dass Sie das Objekt selbst und dauerhaft bewohnen – die Zweitwohnung oder das Ferienhaus kann nicht mit Geldern aus der Altersvorsorge realisiert werden. Wie viel Sie einsetzen können, hängt von der Höhe Ihres Pensionskassenguthabens ab. Sie haben zwei Möglichkeiten: Vorbezug oder Verpfändung.
Vorbezug
Sie können sich Ihr Pensionskassenkapital auszahlen lassen und mit diesem Betrag Ihr Eigenkapital erhöhen. Ein solcher Vorbezug ist jedoch nur alle fünf Jahre möglich und der Mindestbetrag liegt bei 20 000 Franken. Sind Sie verheiratet, brauchen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer Frau, Ihres Mannes.
Wie viel Sie beziehen können, steht in Ihrem Vorsorgeausweis. Wenn nicht, fragen Sie bei der Pensionskasse nach. Gar nichts mehr beziehen darf, wer weniger als drei Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionierungstermin steht.
Vorteile
Dank des Vorbezugs verfügen Sie über mehr Eigenkapital, brauchen eine kleinere Hypothek und können die Zinsbelastung tiefer halten.
Nachteile
Bei der Auszahlung von Kapital aus der Pensionskasse wird eine Steuer fällig, die je nach Wohnort und Höhe des Bezugs unterschiedlich hoch ist und in der Regel zwischen 5 und 10 Prozent beträgt. Zudem können Sie wegen der tieferen Hypothek in der Steuererklärung weniger Schulden und Schuldzinsen abziehen. Der gewichtigste Nachteil: Der Vorbezug ist mit Leistungskürzungen verbunden. Ihre Altersrente wird tiefer ausfallen, und bei einigen Pensionskassen wird auch die Leistung im Invaliditäts- oder Todesfall reduziert.
Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse die Auswirkungen eines Vorbezugs ab. Wollen Sie keine Einbusse bei der Altersrente, müssen Sie das vorbezogene Kapital inklusive Zins und Zinseszinsen bis zu Ihrer Pensionierung wieder in die Pensionskasse einzahlen. Leistungseinbussen bei den Risiken Tod oder Invalidität können Sie mit einer Lebensversicherungspolice auffangen.
Achtung |
---|
Ein Vorbezug muss gut überlegt sein. Müssen Sie die Liegenschaft später unter dem Kaufpreis verkaufen, ist auch ein grosser Teil Ihrer Altersvorsorge verloren. Wenn Sie in der Lage sind, Ihr Eigenheim ohne Geld aus der 2. Säule zu finanzieren, sollten Sie auf einen Vorbezug verzichten. |
Verpfändung
Wählen Sie die Verpfändung, dient das Pensionskassenkapital der Bank als Sicherheit. Im Gegenzug gewährt diese ein Darlehen, das eine Belehnung bis zu 90 Prozent des Kaufpreises ermöglicht. Die Zinsen dafür bewegen sich meist im Bereich derer für die erste Hypothek.
Vorteile
Mit einer Verpfändung sind keine Leistungseinbussen bei der 2. Säule verbunden. Das ganze Alterskapital wird weiterhin von der Pensionskasse verzinst. Zudem können Sie höhere Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Nachteile
Die Zinsbelastung ist höher, da bis zu 90 Prozent des Kaufpreises aus Fremdkapital stammen. Zudem muss das Darlehen in Höhe des verpfändeten Vorsorgekapitals bis zum Erreichen des AHV-Alters in der Regel zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen |
---|
Die Verpfändung ist im Hinblick auf die Vorsorge meist die bessere Lösung, sie funktioniert aber nur, wenn Ihr Einkommen hoch genug ist, dass die Zinsen tragbar bleiben. Zudem hat die Bank künftig ein Wörtchen mitzureden, wenn es um Ihr Vorsorgekapital geht. |
Jetzt Beratungstermin online vereinbaren
Sie haben eine Frage rund um die Finanzierung von Wohneigentum? Lassen Sie sich von der Clientis beraten – wir sind gerne für Sie da.