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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.
Altersvorsorge in der Schweiz
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf dem bekannten Dreisäulensystem:
- Die 1. Säule, die AHV, ist staatlich organisiert und für alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, obligatorisch. Sie soll nach der Pensionierung den Existenzbedarf abdecken – wenn nötig zusammen mit den Ergänzungsleistungen.
- Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge in den Pensionskassen, ist über den Arbeitgeber organisiert; der Staat schreibt bloss ein Minimum vor. Obligatorisch versichert sind Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 22 050 Franken (Stand 2024).
- Die 3. Säule, die private Vorsorge, schliesslich ist Sache jedes und jeder Einzelnen. Die 3. Säule ist unterteilt:
- Gebundene Vorsorge 3a: Hier fördert der Staat das persönliche Sparen mit steuerlichen Anreizen, im Gegenzug bleibt das Guthaben fürs Alter reserviert.
- Freie Vorsorge 3b: Hierzu zählen alle weiteren Vermögenswerte – Wohneigentum, Wertpapiere, Lebensversicherungen und mehr.
Gut zu wissen |
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Wenn die Renten und das sonstige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, helfen die Ergänzungsleistungen (EL). Diese Zahlungen sind nicht etwa Almosen, man hat einen rechtlichen Anspruch darauf. |
Selber vorsorgen wird immer wichtiger
Die Grundlagen der Vorsorge, AHV und Pensionskasse, sind gesetzlich vorgegeben. Doch die Leistungen reichen für die meisten Menschen nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Die Schweizer Altersvorsorge wird immer teurer, die Leistungen werden – gerade für die heute jungen Erwerbstätigen – zusehends tiefer ausfallen. Das persönliche Sparen in der 3. Säule, insbesondere in der Säule 3a, wird deshalb immer wichtiger.
Wichtig |
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Die beiden grossen Schweizer Vorsorgewerke – AHV und 2. Säule – sind aufgrund der demografischen Entwicklung in einer gewissen Schieflage. Bei beiden stehen Reformen an. Beziehen Sie voraussehbare Veränderungen in Ihre Überlegungen mit ein. |
Teilzeitarbeit und Vorsorge
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, sollten Sie bezüglich AHV, Pensionskasse und 3. Säule einige Punkte beachten.
Mehr zur Vorsorge bei Teilzeitarbeit1. Säule: AHV
Die AHV ist obligatorisch und nebst IV und EL Teil der 1. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz.
Mehr zur AHV2. Säule: berufliche Vorsorge (Pensionskasse / BVG)
In der 2. Säule der Altersvorsorge ist die berufliche Vorsorge (BVG) über die Pensionskassen geregelt.
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